Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse eine Aufforderung zu einem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erhalten haben, finden Sie hier den passenden Ansprechpartner.
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Als erste Ansprechpartner stehen Ihnen gerne die qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse zur Verfügung.
Auch Pflegestützpunkte bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Neben den Pflegekassen sind dort auch Sozialhilfeträger vertreten.